Grundbirn, die

[829] Die Grundbirn, plur. die -en. 1) In einigen Gegenden, besonders im Reiche, ein Nahme der Kartoffeln, welche in Obersachsen Erdäpfel genannt werden; Solanum tuberosum L. 2) In der Lausitz und Meißen werden die knolligen eßbaren Wurzeln[829] des Helianthus tuberosus L. welche in Niedersachsen den Nahmen der Erdäpfel führen, Grundbirnen genannt. Siehe Erdapfel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 829-830.
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