Grundtheilung, die

[837] Die Grundtheilung, plur. die -en, eine solche Theilung unbeweglicher Güter, wodurch zugleich das Geschlechtseigenthum aufgehoben wird, die Todtheilung; zum Unterschiede von der Mutschirung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 837.
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