Gutwillig

[862] Gutwillig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Für freywillig. Etwas gutwillig thun, im Gegensatze dessen, was aus Zwange geschiehet. Im Oberdeutschen werden auch die Freywilligen im Kriege Gutwillige genannt. 2) Aus Gutmüthigkeit bereit zu[862] thun, was andere wollen, bereit, andern zu Willen zu seyn. Ein gutwilliger Mensch. Sehr gutwillig seyn. Ein gutwilliger Narr, der aus Einfalt, oder zu seinem Schaden gutwillig ist. 3) Geneigt und bereit, andern Gutes zu thun, ihr Bestes zu befördern, für gütig, gutthätig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher schon Kero kuotwillig gebraucht. Und dankten ihnen darum, und bathen sie, sie wollten weiter gegen ihre Leute so gutwillig seyn, 2 Macc. 2, 31. In den Unterschriften kommt es noch zuweilen in dieser Bedeutung vor. So unterschreibt sich der Kaiser an Könige gutwilliger Bruder, an Reichsfürsten in Handschreiben gutwilliger Oheim, an geistliche Fürsten aber, welche nicht von Geburt Fürsten sind, nur gutwilliger.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 862-863.
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