Händler, der

[954] Der Händler, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Händlerinn, plur. die -en, von dem Zeitworte handeln. 1) Eine Person, welche Handel treibet, d.i. ein Geschäft daraus macht, Waaren um Gewinnes willen zu kaufen und zu verkaufen; ein Handelsmann. Deine Händler kommen um, Ezech. 27, 27. mehr Händler haben, denn Sternen sind, Nahm 3, 16. In dieser Gestalt ist es nur noch im Oberdeutschen üblich. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur in den Zusammensetzungen Buchhändler, Eisenhändler, Kornhändler, Tuchhändler u.s.f. 2) In weiterer Bedeutung ist in einigen Oberdeutschen[954] Gegenden Handler die Benennung eines Beamten, vielleicht eines Rechnungsbeamten. So hat der Stadt Wien Pupillen-Raitkammer einen Ober-Raithandler und verschiedene untere Raithandler. Das dasige erzbischöfliche Zehentamt bestehet aus einem Ober-Zehenthandler und drey Zehenthandlern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 954-955.
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