Halbmann, der

[915] Der Halbmann, des -es, plur. die -männer, oder Halbleute, ein Pachter, der statt des Pachtes die Hälfte des Ertrages von einem Grundstücke an den Eigenthümer gibt; Nieders. Halfmann. S. Halbbauer und Halbpachter. Ehedem wurde auch ein Verschnittener oder Castrat ein Halbmann genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 915.
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