Handelsmann, der

[950] Der Handelsmann, des -es, plur. die -männer, oder die Handelsleute, ein jeder, der aus dem Kaufhandel sein vornehmstes Geschäft macht, ein Kaufmann. Man pflegt beyde Ausdrücke oft mit einander zu verbinden, ein Kauf- und Handelsmann. In engerer Bedeutung werden die Grossierer, oder solche Kaufleute, welche nur im Ganzen handeln, Handelsmänner oder Handelsleute genennet, zum Unterschiede von den Kaufleuten im Kleinen oder den Krämern. S. Handelsherr. In einer andern Bedeutung sind Handelsleute im gemeinen Leben Personen, welche mit einander einen Handel schließen. Können wir nicht Handelsleute werden? nicht wegen dieses Handels einig werden?

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 950.
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