Handgeld, das

[951] Das Handgêld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d.i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch beyde Theile gebunden und verpflichtet werden; Daraufgabe, Angeld. Ein Soldat, welcher angeworben wird, bekommt Handgeld; in welchem Falle es ehedem Laufgeld genannt wurde. Nach den verschiedenen Arten der Verträge, ingleichen nach den verschiedenen Gegenden, bekommt dieses Geld auch verschiedene Nahmen. Geld, welches man dem Gesinde bey dessen Miethung auf die Hand gibt, wird im Hochdeutschen Miethgeld, im Nieders. Medelgeld, Bierkauf, Gottesgeld, in andern Gegenden Haftgeld u.s.f. genannt. 2) Im Handel und Wandel, das erste Geld, welches ein Krämer oder Verkäufer an einem Tage löset. Noch kein Handgeld gelöset haben. Auch der Handkauf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 951.
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