Handgreiflich

[952] Handgreiflich, -er, -ste, adj. et adv. was sich mit den Händen greifen, d.i. fühlen und empfinden lässet; doch nur im figürlichen Verstande, unmittelbar in die Sinne fallend, ingleichen, sehr leicht zu begreifen. Eine handgreifliche Nothwendigkeit. Der Nutzen hat sich seit dem noch handgreiflicher gezeigt. Die handgreiflichsten Unwahrheiten. Bey dem Opitz nur greiflich. Das Lat. manifestus kommt genau damit überein, wo die letzte Hälfte zu fassen zu gehören scheinet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 952.
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