Handschreiben, das

[958] Das Handschreiben, des -s, plur. ut nom. sing. ein Schreiben eines großen Herren, worin er von sich in der einfachen Zahl spricht; zum Unterschiede von einem Kanzelleyschreiben, worin er sich alle Mahl des Wir bedienet. Das Handschreiben wird von dem Secretär geschrieben, und nur von dem Herren unterschrieben; wodurch es sich noch von einem eigenhändigen Schreiben unterscheidet, als welches ganz von ihm selbst geschrieben wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 958.
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