Hauptlehen (1), das

[1015] 1. Das Hauptlehen, des -s, plur. ut nom. sing. das vornehmste oder wichtigste Lehen unter mehrern. Ingleichen ein Lehen, von welchem andere Lehen abhangen. So wird im Bergbaue die vornehmste Fundgrube auf einem Zuge das Hauptlehen genannt; im Gegensatze der Bey- oder Nebenlehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1015.
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