Hausgesinde, das

[1029] Das Hausgesinde, des -s, plur. inus. dasjenige Gesinde, welches man im Hause hält, im Gegensatze des auswärtigen Gesindes, so fern dieses Wort ehedem einen jeden Bedienten oder Vasallen bedeutete. Ehedem wurde auch die ganze Familie, d.i. die Glieder der häuslichen Gesellschaft mit Ausschließung des Hausherren und der Hausfrau, das Hausgesinde genannt. Des Menschen Feinde sind sein eigen Hausgesind, Mich. 7, 6. Ich habe aber auch getauft des Stephana Hausgesind, 1 Cor. 1, 16. In welcher Bedeutung es aber veraltet ist. S. Gesinde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1029.
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