Hausherr, der

[1030] Der Haushêrr, des -en, plur. die -en. 1) Der Herr, d.i. eigenthümliche Besitzer eines Wohnhauses, zum Unterschiede von seinen Hausgenossen oder Miethleuten; der Hausbesitzer, im gemeinen Leben der Hauswirth, in Bremen Hüster. 2) Der Herr in der häuslichen Gesellschaft, das Haupt derselben in Beziehung auf das Gesinde, so wie er im Verhältniß gegen die Kinder der Hausvater genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1030.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: