Herleihen

[1126] Hêrleihen, verb. irreg. act. S. Leihen, darleihen, einem andern leihen, wenn die Person verschwiegen wird. Ich habe bereits viel Geld hergeliehen. Daher die Herleihung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1126.
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