Heuerling (2), der

[1162] 2. Der Heuerling, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, ein Miethmann, welcher zur Heuer wohnet; ingleichen, der sich um Lohn zu einer Sache dingen lässet, ein Miethling; von Heuer, Lohn, und dem folgenden Zeitworte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1162.
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