Hierein

[1171] Hierein, adv. demonstr. relat. in dieses, in diesen Ort, in diese Sache; zum Unterschiede von darein. Hierein gehen nicht mehr als sechs Maß. Hierein willige ich nicht. Ich gebe meinen Willen nicht hierein. Dieses Nebenwort kann nur gebraucht[1171] werden, wenn in die vierte Endung erfordert; nimmt es die dritte zu sich, so stehet hierin.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1171-1172.
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