Hindern

[1183] Hindern, verb. reg. act. von dem Vorworte hinter. 1) * Eigentlich, machen, daß eine Person dahinten bleibe, oder vielmehr hinter sich, d.i. zurück gehe; in welcher nunmehr veralteten Bedeutung noch Notker hintern für zurück treiben braucht. 2) Figürlich, machen, daß eine Veränderung nicht zur Wirklichkeit komme, nicht erfolge, mit der vierten Endung der Sache. Bis wir das Werk hindern, Nehem. 4, 11. Eure Missethaten hindern solches, Jerem. 5, 25. Was hinderts, daß ich mich taufen lasse? Apost. Gesch. 8, 36. Allein dieß hindert nicht, daß der geneigte Leser nicht sollte glauben, was ihm beliebt, Wiel. Ingleichen mit der vierten Endung der Person, jemanden hindern, machen, daß er eine Veränderung nicht zur Wirklichkeit bringen könne. Hindere nicht einen frommen Knecht, Sir. 7, 23. Einer hindert den andern. Ich bin von ihm gehindert worden. Wenn in diesem Falle auch die Sache ausgedruckt wird, so bekommt sie die Vorwörter[1183] an oder in. Das hindert mich am Gehen. Jemanden an seinem Schlafe hindern, ihn in einer Sache hindern. Ich will dich an deinem Glücke nicht hindern. Wir wollen uns an solchem Gebrauche nichts hindern lassen, von keiner Sache. Ingleichen mit dem Bindeworte daß, in welchem Falle noch ein nicht dazu kommen muß. Er hinderte mich, daß ich nicht kommen konnte. Daher die Hinderung, S. solches hernach besonders.

Anm. Bey dem Notker hintern, im Holländ. hinderen, im Angels. hindrian, im Engl. to hinder, im Dän. hindre, im Schwed. und Isländ. hindra. Es ist von dem Vorworte hinter, welches in den gemeinen Mundarten, selbst Oberdeutschlandes, häufig hinder lautet, in welcher Gestalt es noch in der Deutschen Bibel vorkommt, S. Hinter; daher auch einige Neuere es hintern schreiben wollen, welches aber wider die allgemeine Aussprache ist, welche sehr deutlich ein d hören lässet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1183-1184.
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