Hinterlegen

[1198] Hinterlegen, verb. reg. act. eigentlich zurück legen; doch nur noch in engerer Bedeutung, bey jemanden verwahrlich niederlegen, ihm in Verwahrung geben, deponiren, niederlegen; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten ist, wo ein hinterlegtes Gut oder eine Hinterlage, ein Depositum, und ein Hinterleger, die hinterlegende Person, Depositor ist. Wer in der Aussprache den Ton auf das Vorwort legt, muß dieses Zeitwort auch anders conjugiren, und ich lege hinter, und hintergelegtes Gut, für ich hinterlege und hinterlegtes Gut sagen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1198.
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