Hintersaß, der

[1198] Der Híntersáß, des -ssen, plur. die -ssen, von dem veralteten Worte Saß, ein Besitzer, Einwohner. 1) * Ein Nachkomme, Nachkömmling; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.


Dieß Recht der fromme Sem hat seinen Hintersàssen,

Imgleichen Abraham und Jacob auch gelassen,

Opitz.


2) * Ein jeder Unterthan oder Vasall; eine gleichfalls ungewöhnlich gewordene Bedeutung, welche noch zuweilen in der höhern Schreibart gebraucht wird. 3) In engerm Verstande werden diejenigen Bauern, welche so wenig Acker besitzen, daß sie kein Zugvieh darauf halten können, und daher nur zu Handdiensten verpflichtet sind, Hintersassen, Hintersässer, Hintersiedler oder Hintersättler genannt. An andern Orten heißen sie Kothsassen, Kossathen, Köthener, Kleinbauern, Beysassen u.s.f. Daher das Hintersassengut, oder Hintersässergut, das Gut eines solchen Hintersassen. 4) An andern Orten führen die[1198] Schutzverwandten, welche gar keine liegende Gründe besitzen, den Nahmen der Hintersassen oder Beysassen. S. Saß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1198-1199.
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