Hochwürdig

[1229] Hochwürdig, adj. in einem hohen Grade würdig, im Superl. hochwürdigst. In der Römischen Kirche wird die geweihete Hostie häufig das hochwürdige Gut, das hochwürdigste Gut, oder nur schlechthin das Hochwürdige, das Hochwürdigste genannt. Noch häufiger wird dieses Wort, als ein Titel geistlicher Personen vom ersten und zweyten Range gebraucht; da denn der Superlativ Hochwürdigster den Erzbischöfen, Bischöfen und vornehmen Prälaten, Hochwürdiger aber den Domherren, Äbten, und bey den Protestanten, den Doctoren der Theologie, Consistorial-Räthen, Hofpredigern und ansehnlichen Pröpsten gegeben wird. In der Römischen Kirche bekommen alle Priester und Pfarrer im gemeinen Leben den Titel hochwürdig. Im Abstracto ist nur die erste Staffel Ew. Hochwürden üblich. Im 14ten Jahrh. war Hochwürdig noch ein gewöhnlicher Titel weltlicher Fürsten, selbst der vom ersten Range.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1229.
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