Hofgut, das

[1242] Das Hofgut, des -es, plur. die -güter. 1) Ein Gut, oder Landgut, welches einem fürstlichen Hofe gehöret; welches aber am häufigsten ein Kammergut, Domänen-Gut u.s.f. genannt wird. 2) Ein zu einem herrschaftlichen Hofe auf dem Lande gehöriges Gut; im Gegensatze eines Bauergutes. 3) In Westphalen, ein Bauergut, dessen Besitzer einem herrschaftlichen Hofe mit Leibeigenschaft verwandt ist; ein hofhöriges Gut. S. Hofhörig. 4) In andern Gegenden, z.B. im Ötringischen, ein vollständiges Bauergut, welches in Sachsen ein Pferdnergut heißt, wo es für Hufengut stehet, von welchem es nur dem Nahmen nach verschieden ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1242.
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