Hofieren (2)

[1243] 2. Hofieren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur in der höflichen Sprechart des gemeinen Lebens üblich ist, seine Nothdurft verrichten. Das Kind hat in das Bett hofieret. Constantin 4. soll als ein Kind in den Tauf hofiert haben, Hedion bey dem Frisch. Es scheinet, daß dieses Wort anfänglich nur zum Scherze, nach dem Muster des vorigen, von Hof, so fern es einen Vieh- oder Mithof bedeutet, gebildet worden. Indessen kann es auch von Behuf, Nieders. Behoof, abstammen, weil man in der höflichen Sprechart beyder Mundarten sagt, seinen Behuf thun, d.i. seine Nothdurft verrichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1243.
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