Hofmann, der

[1246] Der Hofmann, des -es, plur. die -männer. 1) In Westphalen, ein hofhöriger Mann, S. Hofhörig; wo es im Plural, wenn nicht genau das männliche Geschlecht ausgedruckt werden soll, auch Hofleute hat. Fämin. die Hoffrau, das Hofweib. 2) In einigen Gegenden führet der Schaffner auf einem Landgute,[1247] der Hofmeister, auch den Nahmen des Hofmannes. 3) Eine Person männlichen Geschlechtes, welche an einem fürstlichen Hofe lebt, ein Hofbedienter, besonders höherer Art, wo es im Plural auch zuweilen Hofleute hat. Ingleichen figürlich, ein Mann, der seine Hofsitten an sich hat, ein feiner Weltmann. Im weiblichen Geschlechte sagt man in dieser Bedeutung wohl Hof-Dame, aber nicht Hoffrau.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1246-1247.
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