Hoftag, der

[1250] Der Hoftag, des -es, plur. die -e. 1) An einigen Orten, ein Frohntag, ein Tag, an welchem die Unterthanen zu Hofe dienen, d.i. frohnen müssen. Ein Pferdetag, wenn sie mit Pferden und Wagen, ein Handtag, wenn sie mit der bloßen Hand fröhnen, ein Fußtag, wenn sie sich zur Frohne müssen verschicken lassen. 2) In Westphalen, ein Gerichtstag über die Hofhörigen, welcher alle Jahre Ein Mahl gehalten wird, und ehedem die Hofsprache hieß. 3) Ehedem die feyerliche Versammlung der Vasallen an dem Hofe des Lehnsherren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1250.
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