Holzbar

[1269] Holzbar, adj, et adv. welches nur im Forstwesen üblich ist. Eine Blöße wieder holzbar machen, sie mit Holz anfliegen lassen, so daß die zu ihrer Zeit geholzet, d.i. abgetrieben werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1269.
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