Holzen

[1270] Holzen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Auf einen Baum klettern, wo es nur bey den Jägern von einem Fuchse üblich ist, wenn er aber in der größten Verlegenheit seine Zuflucht auf einem Baume suchet, welches auch bäumen genannt wird. Auch der Marder und das Eichhorn holzen, wenn sie von einem Baume auf den andern springen. 2) Holz fällen, Holz hohlen, Holz sammeln, Holz fahren. Heute wird geholzet, d.i. Holz gefahren, oder auch gefället. Daher die Holzung, die Einführung, Einsammelung des Holzes. 2. Als ein Activum. 1) Mit Holz bekleiden, mit Holz beschlagen, im gemeinen Leben. In den Marschländern werden die Deiche geholzet, oder beholzet, wenn sie mit Holz bekleidet, eingefaßt werden. 2) Mit Holz anfüllen, bey den Bäckern, welche den Ofen holzen oder beholzen, wenn sie das zum Heitzen nöthige Holz in denselben schaffen. So auch die Holzung, S. dasselbe an seinen Ort besonders.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1270.
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