Huren

[1332] Huren, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, in den harten und niedrigen Sprecharten. 1) In der engsten Bedeutung, seinen Leib um Gewinstes willen andern Preis geben, von dem weiblichen Geschlechte. 2) Einer Person unehelich beywohnen, sich fleischlich mit ihr vermischen, wo es von beyden Geschlechtern gebraucht wird. Mit einer Person huren. 3) * In figürlichem Verstande, sich der Abgötterey ergeben, und in weiterer Bedeutung, sich durch Sünden verunreinigen; ein im Hochdeutschen ungewöhnlicher Gebrauch, in welcher es in der Deutschen Bibel häufig vorkommt.

Anm. Schon bey dem Kero und seinen Nachfolgern, die es gemeiniglich für ehebrechen gebrauchen, huoron, huare, huoren, im Nieders. horen. Im Oberdeutschen ist es auch noch hin und wieder als ein Activum für beschlafen, schwächen, üblich, in welcher Gestalt im Schwabensp. Kap. 36 auch behüren vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1332.
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