Irrung, die

[1399] Die Irrung, plur. die -en, von dem Zeitworte irren. 1) * Der Zustand da man irret, d.i. von dem rechten Wege abweichet, und figürlich, da man von der Wahrheit abweicht; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.


Den treuen Weg hab ich stets im Gesicht,

Auf daß ich dich auf Irrung nicht verletze,

Opitz Ps. 119.


Wo es zunächst den Irrweg bedeutet. 2) Die unvorsetzliche Verwechselung zweyer Dinge, ein Versehen, ein Irrthum, im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart; besonders, wenn solches aus einem Mißverständnisse geschiehet. Es ist eine Irrung vorgegangen. Irrungen in einer Rechnung machen. Es ist aus Irrung meines Bedienten geschehen. 3) Ein geringer, aus einem Mißverständnisse entstandener Streit, und mit einem gelindern Ausdrucke auch wohl eine jede Uneinigkeit von geringer Dauer oder geringen Folgen. Es ist eine Irrung zwischen ihnen vorgefallen. Diese Irrung ist leicht zu heben. Im Nieders. Errunge, ehedem Erniß, Irresen, Erresen. Vor diesem wurde Irrung, und im Nieders. Errung, auch von den Gebrechen eines Pferdes gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1399.
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