Jahrgericht, das

[1421] Das Jahrgericht, des -es, plur. die -e, ein jährliches Gericht, welches des Jahres Ein Mahl gehalten wird. Besonders sind die Feld- und Rügegerichte in einigen Gegenden unter diesem Nahmen bekannt. S. Feldgericht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1421.
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