Jammern

[1424] Jammern, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert. 1) Die Empfindung des höchsten Grades der Schmerzen, des Elendes durch laute Klagen an den Tagen legen. Winseln und jammern. Bald hör ich lautes Händeringen und ein jammerndes Gewimmer.


Jammernd irr ich an der Silberquelle,

Wiel.


2) Zum höchsten Grade des Mitleidens bewegen, mit der ersten Endung der Sache, und der vierten der Person. Du jammerst mich. Sein Unglück hat mich sehr gejammert. Besonders unpersönlich mit der vierten Endung der Person. Es jammert mich, daß er so elend umgekommen ist. Mich jammert herzlich, daß mein Volk so verderbt ist, Jer. 8, 21. Ingleichen mit der zweyten Endung. Meine Seele jammerte der Armen, Hiob 30, 25. Ich jammerte des Volks, Matth. 9, 36. Dich jammert des Kürbis – und mich sollte nicht jammern Ninive solcher großen Stadt, Jon. 4, 10, 11. Wo es im ersten Falle für dauern stehet, in welcher Bedeutung es im gemeinen Leben auch häufig gebraucht wird. Es jammert mich, daß ich es wegwerfen muß.

Anm. Bey dem Notker iameron, im Angels. geomrian. Daß das j nicht wesentlich zum Stamme gehöre, erhellet aus dem ameron, jammern, bey dem Notker, und dem Isländ. ymra. Es ist, so wie wimmern und das Latein. gemere, ohne Zweifel eine Nachahmung des durch Seufzen und Wehklagen hervor gebrachten Lautes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1424.
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