Jubelhochzeit, die

[1441] Die Jubelhochzeit, plur. die -en, das feyerliche Andenken seiner vor funfzig Jahren begangenen Hochzeit, welche von Eheleuten, welche funfzig Jahre mit einander im Ehestande gelebet haben, zuweilen sehr feyerlich begangen wird, da denn der Ehegatte der Jubelbräutigam, dessen Gattinn aber die Jubelbraut genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1441.
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