Jungfraulich

[1453] Jungfraulich, adj. et adv. 1) Einer Jungfrau gehörig, in ihrem Stande gegründet. Der jungfräuliche Kranz. Die jungfräuliche Ehre. Jungfräuliche Reinigkeit. 2) Einer Jungfrau in dem äußern Betragen ähnlich; in welcher Bedeutung doch das verkürzte jungferlich üblicher ist, welches alsdann in der vertraulichen Sprechart jümferlich lautet, S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1453.
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