Königlich

[1704] Königlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Einem Könige ähnlich, gemäß. Einen königlichen Staat führen. Königlich leben. Ein königliches Geschenk.


Freund, weiser Herzen Glück ist mehr als königlich,

Haged.


2) Einem Könige gehörig, von demselben herkommend, in dessen Würde gegründet; ohne Comparation. Die königliche Würde. Ein königliches Geschlecht. Die königliche Krone. Das königliche Gefolge. Se. Königliche Majestät. Prinzen vom königlichen Geblüte. Das königliche Schloß, welches einem Könige gehöret. Dem königlichen Befehle zuwider handeln. In königlicher Weisheit unterwiesen, Raml. In manchen Fällen gebraucht man lieber die zweyte Endung des Wortes König, besonders wenn dasselbe ein einzelnes bestimmtes Individuum ausdruckt. Für die königlichen Herren Brüder, sagt man besser, die Herren Brüder des Königes, die königliche Frau Mutter, besser des Königes Frau Mutter; obgleich an einigen Höfen das erste wirklich üblich ist, auch die dichterische Schreibart dasselbe ohne Anstoß gebraucht: die königliche Tochter Cadmus, Raml. Nur dann ist die Figur zu hart, wenn es mit der königlichen Würde begabt bedeuten soll: sie flohe in die Arme ihres königlichen Liebhabers, d.i. ihres Liebhabers, der ein König war. Eben so irrig wird David oft der königliche Prophet und im Latein. Regius Propheta genannt, weil die Ableitungssylbe lich nur eine Ähnlichkeit, eine[1704] Herkunft, ein Eigenthum bedeuten kann. Bey dem Ottfried kuninglich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1704-1705.
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