Kammergraf, der

[1485] Der Kammergraf, des -en, plur. die -en, eine ehedem übliche Benennung einer den kaiserlichen Einkünften, wenigstens einiger Arten, vorgesetzten Person. Besonders führten diesen Nahmen diejenigen, welche den kaiserlichen und königlichen Bergwerken vorgesetzet waren, so wie der oberste Verwalter der Ungarischen Bergstädte noch jetzt der Kammergraf genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1485.
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