Kammerheitzer, der

[1485] Der Kammerheitzer, des -s, plur. ut nom. sing. ein geringer Bedienter an Höfen, welcher die fürstlichen Wohnzimmer heitzet, zum Unterschiede von dem Stubenheitzer für die Kammerleute. Ingleichen ein Bedienter, welcher die Zimmer einer Finanz-Kammer, oder eines Kammergerichtes heitzet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1485.
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