Kammerzahlmeister, der

[1488] Der Kammerzahlmeister des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein fürstlicher Kammerbedienter, welcher die zu den unmittelbaren Bedürfnissen seiner Herrschaft bestimmten Gelder in seiner Verwahrung hat und auszahlet. 2) Der Zahlmeister bey einer Finanz-Kammer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1488-1489.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: