Kenntlich

[1549] Kênntlich, -er, -ste, adj. et adv. was erkannt, d.i. von andern Dingen seiner Art unterschieden werden kann, kenntbar; so wohl in der allgemeinern, als der ersten engern Bedeutung des Zeitwortes. Die Schrift ist nicht mehr kenntlich, wenn sie verblichen, verwischt u.s.f. ist. Er ist auch im Tode noch kenntlich. Daher die Kenntlichkeit, plur. inus.

Die Niedersachsen haben dafür das Beywort kennig, besonders in dem zusammen gesetzten eenkennig, ein eigenes besonderes Merkmahl habend, woran man es von allen andern Dingen seiner Art unterscheiden kann. S. T.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1549.
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