Kirchendiener, der

[1583] Der Kirchendiener, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Überhaupt ein jeder, welcher ein gottesdienstliches Amt bey einer Kirche verwaltet, wo besonders Prediger diesen Nahmen führen. 2) In engerer Bedeutung verstehet man unter einem Kirchendiener denjenigen, welcher die geringern Dienste an und in einer Kirche leistet, die Kirche auf- und zuschließet u.s.f. Siehe Kirchner.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1583.
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