Klauben

[1609] Klauben, verb. reg. act. 1. Eigentlich, nach und nach mit den zwey vordern Fingern wegnehmen. Das Unreine aus den Erbsen, aus den Samenkörnern u.s.f. klauben oder heraus klauben. 2. Figürlich. 1) Auf solche Art reinigen, das Gute von dem Schlechten und Untauglichen auf solche Art absondern, besonders im Oberdeutschen; im Hochdeutschen lesen. Den Salat klauben, die Erbsen klauben, die Wolle klauben. Das Erz klauben, im Bergbaue. 2) Mit kleinen Bissen nagen oder essen; besonders im Oberdeutschen, wo man auch die Diminutiva hat, kläubeln, kläbeln, kläbern, im Österr. klemenzeln, von menzeln, essen, Ital. mangiare, Franz. manger, klebeißeln, von beißen. An einem Beine klauben, nagen. 3) Grübeln. Lange über etwas klauben. Eine Sache heraus klauben. Nieders. klüsern.

Anm. Im Nieders. kluven, wo aber auch puken und pulen, wenigstens in einigen Fällen, für klauben gebraucht werden. Es gehöret mit dem folgenden Klaue zu klieben, spalten, weil die zwey Finger, mit welchen das Klauben zunächst verrichtet wird, eine Zange, ein gespaltenes Ding, oder auch einen Haken vorstellen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1609.
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