Kleinfügig

[1621] Kleinfügig, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Klein, in der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes; in welchem Verstande im Oberdeutschen auch das Hauptwort die Kleinfüge üblich ist. Die Vogtey ist wegen ihrer Kleinfüge einer andern einverleibt worden, Bluntschli. 2) Im figürlichen Verstande, klein, dem Werthe, der Wichtigkeit nach, gering, unerheblich. Siehe Geringfügig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1621.
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