Klingeln

[1630] Klingeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches das Iterativum und zugleich Diminutivum von klingen ist, vermittelst kleiner klingender Werkzeuge einen wiederhohlten Klang hervor bringen. Besonders vermittelst kleiner Glocken oder[1630] Schellen. An der Thür klingeln, vor der Thür stehen und an dem Glöckchen ziehen, damit die Thür geöffnet werde; an andern Orten schellen. Einem klingeln, ihm mit der Klingel, oder einer kleinen Glocke ein Zeichen geben, daß er kommen soll. Ihre Mutter hat mir geklingelt, Weiße. Im Nieders. pingeln, im Engl. to gingle.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1630-1631.
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