Knüllen

[1674] Knüllen, verb. reg. act. grobe ungestaltete oder fehlerhafte Falten machen, besonders in dem zusammen gesetzten zerknüllen. Ein Kleid knüllt sich, wenn man sich ohne Behuthsamkeit darauf setzt. Im Oberdeutschen bedeutet es auch, in Knollen, d.i. grobe Stücke, zerreiben. Eine Masse Salz knüllen. Siehe Knollen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1674.
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