Knechtschaft, die

[1658] Die Knêchtschaft, plur. inus. der Stand eines Knechtes; doch nur im figürlichen Verstande, der Stand einer harten Dienstbarkeit. Jemanden in der Knechtschaft halten. Sich der Knechtschaft entziehen. Die Knechtschaft der Sünde, oder der Stand der Knechtschaft, in der Theologie, derjenige Zustand, in welchem der Mensch von dem natürlichen Triebe zur Sünde ohne den geringsten durch die Erkenntniß des Gesetzes gewirkten Widerstand beherrschet wird. In engerer Bedeutung ist es derjenige Zustand, da der Mensch bey allem durch die Erkenntniß des Gesetzes gewirkten Widerstande dennoch von der Sünde beherrschet wird, welcher auch der gesetzliche Zustand genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1658.
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