Kränken

[1751] Kränken, verb. reg. welches das Activum des vorigen ist, aber in einem größern Umfange der Bedeutung vorkommt. 1) * Für schwächen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Si kan sendes truren krenken, Markgr. Heinr. von Meißen. Mit gab chrenkchen, bestechen, Hagen. im Chron. Der mir al min truren krenket, Heinrich von Veldig. 2) * Beschädigen, im physischen Verstande; ein gleichfalls ungewöhnlicher Gebrauch. Die gekränkten Schiffe ausbüßen, Dapper. 3) Nachtheil zufügen. Jemandes Ehre, seinen guten Nahmen kränken. Jemanden an seiner Ehre kränken.


Prinz, sprach der General, sie kränken meinen Glauben,

Gell.


Es soll dir kein Haar gekränket werden. Stax wird dich wohl ungekränkt lassen. 4) Gram, Bekümmerniß verursachen, mit der vierten Endung der Person. Das kränkt mich, daß ich ihn nicht noch einmahl sehen soll. Die Schmach kränket[1751] mich, Ps. 69, 21. Sorge im Herzen kränket, Sprichw. 12, 25. Das kränkte seine Eigenliebe ziemlich.


Was hast du nun davon, daß du Montanen kränkst?

Gellert.


Ingleichen, als ein Reciprocum, sich kränken, Gram, Bekümmerniß empfinden. Niemand wird sich um deine Plage kränken, Nahum 3, 19. Kränke dich nicht darüber. So auch die Kränkung, plur. die -en, besonders in der letztern Bedeutung, Ärgerniß mit Traurigkeit verbunden.

Anm. Im Schwed. in der vierten Bedeutung kraenka, welches aber auch, so wie das Dän. kränken, eine ledige Person beschlafen, sie schwächen, bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1751-1752.
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