Kränklich

[1753] Kränklich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Ein wenig krank; doch wohl nur als ein Nebenwort. Kränklich seyn. 2) Zu Krankheiten geringerer Art geneigt, einen schwächlichen Körper habend, welcher von den geringsten Zufällen angegriffen wird. Ein kränkliches Kind. Einen kränklichen Körper haben. Einen solchen Menschen nennet man auch wohl einen Kränkling. Ingleichen in diesem Zustande gegründet. Eine kränkliche Stimme.

Anm. In der ersten Bedeutung ist es unmittelbar von krank. In der zweyten scheinet es von kränkeln zu seyn und für kränkelig oder kränkellich zu stehen, in welchem letztern Falle bey der Zusammenziehung auch das eine l mit weggeworfen wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1753.
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