Krauten

[1762] Krauten, verb. reg. act. das Kraut, d.i. allerley Gewächse mit Einschließung des Grases abschneiden, oder ausgräten. Das Krauten im getreide ist nicht überall erlaubt, d.i. das Abschneiden des Unkrautes zum Futter für das Vieh. Im Weinbaue werden die Weinberge gekrautet, wenn das Unkraut in denselben ausgegätet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1762.
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