Kreisamt, das

[1768] Das Kreisamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Eben daselbst, ein Amt, so fern es bey einem der Deutschen Reichskreise verwaltet wird. 2) In verschiedenen Deutschen Provinzen, ein landesfürstliches Kammeramt, so fern es sich über einen gewissen Kreis erstrecket, dessen Vorgesetzter ein Kreisamtmann genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1768.
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