Kreisstadt, die

[1772] Die Kreisstadt, plur. die -städte, die Hauptstadt eines Kreises, es sey dieser nun ein Theil einer Provinz, oder auch ein Reichskreis.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1772.
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