Kreistag, der

[1772] Der Kreistag, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte. 1) Die Zusammenkunft der Stände eines Kreises. Einen Kreistag halten, ausschreiben 2) Eine Zusammenkunft der Stände oder Abgeordneten mehrerer Kreise.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1772.
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