Kreuzgericht, das

[1778] Das Kreuzgericht, des -es, plur. die -e, eine Art der ehemahligen Ordalien oder Gottesgerichte, wo sich so wohl der Kläger als Beklagte eine Zeit lang mit ausgespannten Armen an ein Kreuz stellen mußten, da denn derjenige für unschuldig gehalten wurde, welcher am längsten in dieser Stellung aushielt. Siehe Du Fresne Glossar. v. Crux.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1778.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika