Kriegen (1)

[1785] 1. Kriegen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und so wie das Hauptwort eigentlich schreyen, hernach zanken, streiten und prozessiren bedeutete, jetzt aber in allen diesen Bedeutungen veraltet ist, wo man es nur noch für Krieg führen, in der dritten figürlichen Bedeutung des Hauptwortes gebraucht. Will die Stadt mit dir kriegen, so belägere[1785] (belagere) sie, 5 Mos. 20, 12. Das Land hörte auf zu kriegen, Jos. 11, 23.


Es mag ein andrer kriegen,

Dem Mars im Herzen steckt,

Opitz.


Anm. In dieser letzten Bedeutung bey den Schwäbischen Dichtern, und in einer Verordnung Kaiser Friedrichs von 1236 schon kriegen. Wenn ein Hund ein Thier anbellet, welches ihm stehet, oder Stand hält, so sagen die Jäger der Hund krieget. Ich weiß nicht, ob es hier zunächst streiten, oder bellen bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1785-1786.
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